Entrümpelung von der Steuer absetzen?

Viele hoffen, einen Teil der Entrümpelung über die Steuer zurückzubekommen. Die ehrliche Antwort ist komplizierter, als manche Werbung verspricht. Hier steht, was das Finanzamt laut BMF anerkennt und was nicht.

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Ratgeber·Lesezeit 6 Min.·Aktualisiert Oktober 2026

Eine Entrümpelung lässt sich nicht ohne Weiteres absetzen: Das BMF-Schreiben vom 09.11.2016 führt Haushaltsauflösung und Sperrmüllabfuhr ausdrücklich als nicht begünstigt. Begünstigt nach § 35a EStG sind nur Arbeitskosten im eigenen Haushalt, bei haushaltsnahen Dienstleistungen mit 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € im Jahr, und nur mit Rechnung und Überweisung. Erben können Räumungskosten laut BFH (II R 30/19) eher bei der Erbschaftsteuer als Nachlasskosten abziehen. Klären Sie Ihren Fall vorher mit einer Steuerberatung.

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Was § 35a EStG überhaupt fördert

Die Steuerermäßigung für den Haushalt hat zwei Töpfe. Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens um 4.000 € im Jahr. Für Handwerkerleistungen, also Renovierung, Erhaltung und Modernisierung, sind es ebenfalls 20 %, aber höchstens 1.200 € im Jahr. So steht es in § 35a Abs. 2 und 3 EStG.

Wichtig ist das Kleingedruckte: Abziehen dürfen Sie nur die Arbeitskosten, einschließlich in Rechnung gestellter Maschinen- und Fahrtkosten. Material und gelieferte Waren zählen nicht. Und die Leistung muss im eigenen Haushalt erbracht werden, der in der EU oder im EWR liegt.

Was das BMF zu Haushaltsauflösung, Sperrmüll und Umzug sagt

Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Anwendungsschreiben zu § 35a eine Liste mit Stichworten veröffentlicht (Anlage 1). Für alles, was mit Räumen und Entsorgen zu tun hat, sieht diese Liste so aus:

Stichwort in Anlage 1Einordnung laut BMF
Haushaltsauflösungnicht begünstigt
Sperrmüllabfuhrnicht begünstigt
Müllabfuhr, wenn die Entsorgung im Vordergrund stehtnicht begünstigt
Entsorgung als Nebenleistung (z. B. Bauschutt bei Neuverfliesung)begünstigt
Umzugsdienstleistungen für Privatpersonenbegünstigt

Das Wort „Entrümpelung“ kommt in dem Schreiben nicht als eigenes Stichwort vor. Wie Ihre Räumung steuerlich einzuordnen ist, hängt deshalb vom Einzelfall ab. Steht das Wegschaffen und Entsorgen im Vordergrund, spricht die Liste eher dagegen.

Sonderfall eigener Umzug

Wer selbst umzieht, kann eine Tür offen haben. Nach Randnummer 3 des BMF-Schreibens gelten Arbeiten in der bisherigen Wohnung noch als „im Haushalt“ erbracht, wenn sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Bei einer Mietwohnung kommt es dabei auf den Mietbeginn bzw. den Zeitpunkt an, zu dem gekündigt wurde. Ob das Finanzamt den Arbeitsanteil einer Räumung Ihrer eigenen alten Wohnung anerkennt, kann Ihnen nur eine Steuerberatung verlässlich sagen.

Erben: Einkommensteuer oder Erbschaftsteuer?

Hier liegt das häufigste Missverständnis. Laut Randnummer 30 des BMF-Schreibens gilt die Ermäßigung bei einer geerbten Wohnung nur, wenn diese Wohnung zum eigenen Haushalt gehört, also selbst bewohnt wird. Lassen Sie die Wohnung Ihrer verstorbenen Mutter räumen, in der Sie selbst nicht wohnen, fehlt es nach dieser Lesart am eigenen Haushalt. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs genau zu dieser Frage ist uns nicht bekannt.

Ein anderer Weg führt über die Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof hat am 14.10.2020 (II R 30/19) entschieden, dass Kosten für Haushaltsauflösung und Räumung der Wohnung des Erblassers als Nachlassregelungskosten abgezogen werden können, weil die Durchsicht der Gegenstände der Feststellung des Nachlasses dient. Das hilft allerdings nur, wenn überhaupt Erbschaftsteuer anfällt. Bei vielen Erbfällen liegt der Nachlass unter den Freibeträgen.

Wie Sie die Räumung nach einem Todesfall organisieren, lesen Sie im Ratgeber Entrümpelung nach einem Todesfall.

Ohne diese Unterlagen geht nichts

Selbst wenn Ihr Fall begünstigt ist, scheitert der Abzug oft an Formalien. § 35a Abs. 5 EStG und das BMF-Schreiben verlangen:

  • eine Rechnung des Betriebs,
  • die Zahlung auf das Konto des Betriebs, Barzahlung wird nicht anerkannt,
  • einen Arbeitskostenanteil, der aus der Rechnung hervorgeht. Eine prozentuale Aufteilung durch den Rechnungssteller ist laut BMF zulässig, eine eigene Schätzung durch Sie nicht,
  • keine doppelte Berücksichtigung, etwa zusätzlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Unsere Empfehlung vor dem Auftrag

  1. Erst fragen, dann beauftragen: Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein, ob Ihr Fall unter § 35a oder unter die Erbschaftsteuer fällt.
  2. Rechnung klären: Fragen Sie vorher nach einer Rechnung, auf der der Arbeitsanteil ausgewiesen ist.
  3. Überweisen: Zahlen Sie per Überweisung und heben Sie Rechnung und Kontoauszug auf.
  4. Als Erbe alles sammeln: Bewahren Sie die Rechnung der Räumung zusammen mit den übrigen Nachlassunterlagen auf, falls eine Erbschaftsteuererklärung nötig wird.

Was die Räumung selbst ungefähr kostet, zeigen unsere Richtwerte für Nürnberg. Verbindlich ist bei Rümpel Franke der schriftliche Festpreis nach der kostenlosen Besichtigung, und die Wertanrechnung senkt den Betrag oft schon vor jeder Steuerfrage.

Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Quellen: § 35a EStG, BMF-Schreiben vom 09.11.2016 zu § 35a EStG (BStBl I S. 1213), BFH, Urteil vom 14.10.2020, II R 30/19, abgerufen im Oktober 2026.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich die Haushaltsauflösung meiner verstorbenen Eltern absetzen?

Über § 35a EStG in der Regel nicht, wenn Sie die Wohnung nicht selbst bewohnen. Begünstigt sind laut BMF nur Leistungen im eigenen Haushalt, und die Haushaltsauflösung steht in Anlage 1 als nicht begünstigt. Bei der Erbschaftsteuer können Räumungskosten nach BFH II R 30/19 als Nachlassregelungskosten zählen, sofern überhaupt Erbschaftsteuer anfällt.

Wie viel Steuer spare ich höchstens?

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich die Steuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 € im Jahr. Bei Handwerkerleistungen sind es 20 %, höchstens 1.200 € im Jahr. Beide Grenzen gelten für alle begünstigten Leistungen eines Jahres zusammen, nicht pro Auftrag.

Darf ich die Entrümpelung bar bezahlen?

Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nein, denn das Gesetz verlangt eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs. Wer bar zahlt, verliert den Abzug, selbst wenn die Leistung an sich begünstigt wäre.

Kann ich den Arbeitsanteil selbst schätzen?

Nein, der Arbeitsanteil muss aus der Rechnung hervorgehen. Laut BMF darf der Betrieb ihn prozentual aufteilen, eine eigene Schätzung durch Sie erkennt das Finanzamt nicht an. Fragen Sie deshalb vor dem Auftrag nach einer Rechnung, auf der der Arbeitsanteil ausgewiesen ist.

Gilt die Räumung beim eigenen Umzug als Umzugsdienstleistung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen sind laut BMF begünstigt, und Arbeiten in der alten Wohnung zählen bei engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug noch zum Haushalt. Ob Ihre Räumung darunter fällt, klären Sie am besten mit einer Steuerberatung.

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