Halteverbot in Nürnberg beantragen
Ein Transporter vor der Haustür spart bei jeder Räumung Zeit und Kraft. In vielen Nürnberger Straßen gibt es aber keinen freien Platz. So beantragen Sie ein Halteverbot und was es kostet.
Mo bis Sa 7 bis 19 Uhr · Antwort meist am selben Werktag · Besichtigung und Festpreis-Angebot kostenlos
Ein Halteverbot für Umzug oder Anlieferung beantragen Sie in Nürnberg beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), Sulzbacher Straße 2-6, online oder per PDF-Antrag, und zwar spätestens vier Wochen vorher. Die Schilder werden vier Tage vor dem Termin aufgestellt, und zwar durch eine sachkundige Person, die Sie selbst beauftragen. Bis 20 m kostet das Halteverbot laut SÖR 35 € für einen Tag, dazu kommen die Ausnahmegenehmigung für das Fahrzeug und die Kosten für das Aufstellen.
Lieber gleich erledigen lassen? Besichtigung und Festpreis-Angebot sind kostenlos.
Zuständig: SÖR, Straßen- und Verkehrsrecht
In Nürnberg kümmert sich der Servicebetrieb Öffentlicher Raum um Halteverbote für Umzüge und Anlieferungen. Die Anschrift lautet Sulzbacher Straße 2-6, Erdgeschoss Zimmer 001/002, 90489 Nürnberg. Das Servicetelefon 0911 231-7637 ist montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr besetzt. Den Antrag „Ausnahmegenehmigung / Haltverbot für Umzug / Anlieferung“ gibt es online oder als PDF auf der Seite des SÖR.
So läuft der Antrag ab
- Spätestens vier Wochen vorher beantragen. Bei späteren Anträgen garantiert der SÖR keine rechtzeitige Bearbeitung. Ältere Angaben im Netz mit wenigen Werktagen Vorlauf sind laut SÖR überholt.
- Kennzeichen angeben. Für die Ausnahmegenehmigung braucht der SÖR das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs. Es kann nachgereicht werden.
- Schilder aufstellen lassen. Die Haltverbotsschilder werden vier Tage vor dem Termin aufgestellt und gelten am Umzugstag. Aufstellen muss eine sachkundige Person nach RSA 21 und ZTV-SA 97, die Sie selbst beauftragen. Der SÖR stellt keine Schilder auf.
- Ausnahmegenehmigung mitführen. Für das Be- und Entladen im Haltverbot braucht das Fahrzeug zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung.
- Am Tag selbst. Steht trotzdem jemand im Halteverbot, kann die Polizei das Fahrzeug abschleppen lassen.
Parkplätze mit Stühlen, Kisten oder Personen freizuhalten ist laut SÖR nicht erlaubt.
Was es kostet
Die Gebühren laut SÖR, Stand Oktober 2026:
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Halteverbot bis 20 m, 1 Tag | 35 € |
| Halteverbot bis 20 m, 2 Tage | 40 € |
| Halteverbot bis 20 m, 3 Tage | 45 € |
| Halteverbot bis 20 m, 4 Tage | 50 € |
| über 20 bis 30 m | je Tag zusätzlich 20 € |
| über 30 bis 100 m | je Tag zusätzlich 40 € |
| je weitere 100 m | je Tag zusätzlich 60 € |
| Ausnahmegenehmigung, 1 Fahrzeug, 1 Tag, außerhalb der Fußgängerzone | 27 € |
| Ausnahmegenehmigung in der Fußgängerzone | 32 € |
| je weiterer Tag / je weiteres Fahrzeug | zusätzlich 5 € / 20 € |
Nicht in diesen Gebühren enthalten sind die Kosten für das Aufstellen der Schilder durch die beauftragte Person.
Braucht eine Entrümpelung überhaupt ein Halteverbot?
Nicht immer. Gibt es eine Einfahrt, einen Hof oder eine ruhige Seitenstraße, geht es oft ohne. In engen Straßen mit knappen Parkplätzen kann ein Halteverbot den Tragweg dagegen deutlich verkürzen. Ob für Ihre Entrümpelung ein Halteverbot nötig ist, klären wir bei der kostenlosen Besichtigung. Wegen der vier Wochen Vorlauf lohnt es sich, die Besichtigung früh zu vereinbaren, wenn der Termin schon feststeht.
Wie die Räumung danach abläuft, lesen Sie unter Ablauf. Was eine Entrümpelung in Nürnberg ungefähr kostet, zeigt die Seite Kosten.
Gebühren und Abläufe können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben des SÖR. Quellen: SÖR Nürnberg, Genehmigungen für Straßen und Gehwege, SÖR, Kontakt Straßen- und Verkehrsrecht (Umzüge), abgerufen im Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wie lange vorher muss ich in Nürnberg ein Halteverbot beantragen?
Spätestens vier Wochen vorher. Bei späteren Anträgen garantiert der SÖR laut eigener Seite keine rechtzeitige Bearbeitung.
Was kostet ein Halteverbot in Nürnberg?
Bis 20 m kostet es laut SÖR 35 € für einen Tag, 40 € für zwei, 45 € für drei und 50 € für vier Tage. Dazu kommen die Ausnahmegenehmigung für das Fahrzeug ab 27 € und die Kosten für das Aufstellen der Schilder.
Wer stellt die Halteverbotsschilder auf?
Das müssen Sie selbst veranlassen, und zwar durch eine sachkundige Person nach RSA 21 und ZTV-SA 97. Der SÖR stellt keine Schilder auf. Sie müssen vier Tage vor dem Termin stehen.
Darf ich den Parkplatz einfach mit Stühlen freihalten?
Nein, Parkplätze mit Gegenständen oder Personen freizuhalten ist laut SÖR nicht erlaubt. Rechtssicher geht es nur mit einem genehmigten Halteverbot.
Brauche ich für eine Entrümpelung immer ein Halteverbot?
Nein, das hängt von Straße, Zufahrt und Tragweg ab. Ob es bei Ihnen nötig ist, klären wir bei der kostenlosen Besichtigung.
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