Wohnungsauflösung nach einem Todesfall: Checkliste für Nürnberg
Wenn ein Angehöriger in Nürnberg stirbt, laufen mehrere Fristen gleichzeitig. Diese Checkliste ordnet die Behördenwege in der Reihenfolge, in der sie anstehen, mit Adressen und Fristen für Nürnberg.
Mo bis Sa 7 bis 19 Uhr · Antwort meist am selben Werktag · Besichtigung und Festpreis-Angebot kostenlos
Nach einem Todesfall in Nürnberg gilt diese Reihenfolge: den Tod spätestens am dritten Werktag beim Standesamt anzeigen (meist übernimmt das der Bestatter), Sterbeurkunden besorgen (laut Stadt 12 € je Urkunde), beim Nachlassgericht am Amtsgericht Nürnberg klären, wer erbt, und innerhalb von sechs Wochen über eine Ausschlagung entscheiden. Erst danach sollten Mietvertrag und Räumung angegangen werden. Rümpel Franke übernimmt die Wohnungsauflösung zum Festpreis nach kostenloser Besichtigung, Telefon 0911 95340415.
Lieber gleich erledigen lassen? Besichtigung und Festpreis-Angebot sind kostenlos.
Dieser Artikel ergänzt unseren Ratgeber Entrümpelung nach einem Todesfall. Dort geht es um die Räumung selbst: was Sie sichern sollten, wie die Wertanrechnung funktioniert und wie die Übergabe abläuft. Hier geht es um die Wege davor, mit den Stellen, die in Nürnberg zuständig sind.
Die Fristen auf einen Blick
| Wann | Was | Wo |
|---|---|---|
| bis zum 3. Werktag nach dem Tod | Sterbefall anzeigen | Standesamt des Sterbeorts, meist über den Bestatter |
| innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis | Erbe ausschlagen, falls gewünscht | Nachlassgericht oder Notar |
| innerhalb eines Monats ab Kenntnis | Mietverhältnis: Erklärung nach § 563 BGB bzw. Kündigung nach § 564 BGB | gegenüber dem Vermieter |
| vor der Übergabe | Wohnung räumen und besenrein übergeben | vor Ort |
Die Checkliste Schritt für Schritt
- Sterbefall anzeigen. Nach § 28 PStG muss der Tod dem Standesamt, in dessen Bezirk der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. In Nürnberg übernehmen das laut Stadt in der Regel die Bestattungsunternehmen. Die Anzeige ist gebührenfrei. Wer ohne Bestatter anzeigt, braucht einen Termin vor Ort.
- Sterbeurkunden besorgen. Eine Sterbeurkunde kostet beim Standesamt Nürnberg laut Stadt 12 €. Urkunden für Kranken- und Rentenversicherung sind kostenfrei. Bestellen Sie lieber eine Urkunde mehr: Banken, Versicherungen und Vermieter wollen sie sehen, und für die Sperrmüll-Sonderregel unten brauchen Sie ein Original.
- Nachlassgericht kontaktieren. Zuständig ist das Amtsgericht Nürnberg. Nachlassverfahren werden im Gebäude Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg bearbeitet, Telefon 0911 321-01. Der Bürgerservice Justiz ist Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 12:30 bis 16 Uhr geöffnet und nimmt mündliche Anträge in Nachlasssachen auf.
- Erbschein nur bei Bedarf. Einen Erbschein gibt es nur auf Antrag. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügen meist eine beglaubigte Abschrift und das Eröffnungsprotokoll. Fragen Sie Bank und Versicherung vorher, was sie verlangen.
- Über das Erbe entscheiden. Die Ausschlagungsfrist beträgt nach § 1944 BGB sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung, bei einem Testament frühestens ab der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Ausschlagen können Sie nur gegenüber dem Nachlassgericht, zur Niederschrift beim Gericht oder mit notariell beglaubigter Unterschrift. Ein einfacher Brief genügt laut Bayerischer Justiz nicht. Läuft die Frist ab, gilt das Erbe nach § 1943 BGB als angenommen.
- Vor der Räumung innehalten. Wer sich vor einer Ausschlagung wie ein Erbe verhält, etwa Gegenstände verkauft, Wertsachen an sich nimmt oder die Wohnung komplett auflöst, riskiert, dass dies als Annahme der Erbschaft gewertet wird. Unaufschiebbare Maßnahmen zum Schutz des Nachlasses bleiben nach § 1959 BGB wirksam. Ist der Nachlass womöglich überschuldet, klären Sie das vor der Räumung mit dem Nachlassgericht oder einer Anwältin.
- Mietvertrag klären. Ehegatte oder Lebenspartner, die mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, treten nach § 563 BGB in den Mietvertrag ein, danach Kinder und andere Haushaltsangehörige. Wer eingetreten ist, kann binnen eines Monats ab Kenntnis vom Tod erklären, das Mietverhältnis nicht fortsetzen zu wollen. Tritt niemand ein, läuft der Vertrag mit den Erben weiter. Erben und Vermieter können dann nach § 564 BGB innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
- Sperrmüll ohne Wartezeit loswerden. Für Nürnberg gibt es eine Sonderregel: Muss ein Haushalt nach einem Todesfall kurzfristig aufgelöst werden, dürfen Angehörige laut ASN Sperrmüll mit der Original-Sterbeurkunde an den Wertstoffhöfen abgeben. Alternativ ist die kostenlose Selbstanlieferung an der Müllverbrennungsanlage, Hintere Marktstraße 4, nach telefonischer Anmeldung unter 0911 231-7800 möglich.
- Räumung beauftragen. Steht fest, wer erbt und bis wann die Wohnung leer sein muss, folgt die Räumung. Wir sehen uns die Wohnung kostenlos an, nennen einen schriftlichen Festpreis, rechnen verwertbare Gegenstände an und übergeben besenrein. Gefundene Unterlagen und Wertsachen legen wir für Sie beiseite.
Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen
Viele Erben leben weit weg. Die Besichtigung können wir mit Ihnen per Telefon, Fotos oder Video abstimmen, die Schlüsselübergabe regeln wir individuell. Ausschlagungen für auswärtige Nachlassgerichte beurkundet der Bürgerservice Justiz am Amtsgericht Nürnberg übrigens ebenfalls, dafür ist ein Termin über justiztermin.bayern.de nötig. Umgekehrt können Sie sich an das Amtsgericht an Ihrem Wohnort wenden.
Mehr zu unserem Angebot für Angehörige finden Sie auf der Seite Nachlass-Entrümpelung Nürnberg.
Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Gebühren und Öffnungszeiten können sich ändern. Quellen: § 28 PStG, Stadt Nürnberg, Sterbefall anzeigen, Amtsgericht Nürnberg, Kontakt, Amtsgericht Nürnberg, Bürgerservice Justiz, Bayerische Justiz, Hinweise zum Nachlassverfahren, § 1944 BGB, § 1943 BGB, § 1959 BGB, Bayerische Justiz, Hinweise zur Erbschaftsausschlagung, § 563 BGB, § 564 BGB, ASN Nürnberg, Sperrmüll, abgerufen im Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wer zeigt in Nürnberg einen Todesfall an?
In der Regel übernimmt das der Bestatter. Nach § 28 PStG muss der Tod spätestens am dritten Werktag nach dem Sterbetag beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt werden. Wer ohne Bestatter anzeigt, braucht laut Stadt Nürnberg einen Termin vor Ort.
Was kostet eine Sterbeurkunde in Nürnberg?
Eine Sterbeurkunde kostet laut Stadt Nürnberg 12 €. Urkunden für Kranken- und Rentenversicherung sind kostenfrei, die Anzeige des Sterbefalls selbst ist gebührenfrei.
Wo ist das Nachlassgericht in Nürnberg?
Nachlassgericht ist das Amtsgericht Nürnberg. Nachlassverfahren werden in der Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg bearbeitet, Telefon 0911 321-01.
Darf ich die Wohnung räumen, bevor die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist?
Das ist riskant, wenn Sie eine Ausschlagung erwägen. Wer Gegenstände verkauft, behält oder die Wohnung komplett auflöst, kann damit das Erbe annehmen. Klären Sie das vorher mit dem Nachlassgericht oder anwaltlich.
Kann ich nach einem Todesfall sofort Sperrmüll abgeben?
Ja, in Nürnberg gibt es dafür eine Sonderregel. Mit der Original-Sterbeurkunde dürfen Angehörige laut ASN Sperrmüll an den Wertstoffhöfen abgeben oder nach Anmeldung unter 0911 231-7800 kostenlos an der Müllverbrennungsanlage anliefern.
Kostenloses Festpreis-Angebot sichern
Kostenlose Besichtigung vereinbaren. Sie erhalten einen fairen Festpreis inklusive Wertanrechnung, auch kurzfristig.