Wohnungsübergabe: die Checkliste für Mieter

Die Übergabe dauert oft nur eine halbe Stunde, entscheidet aber über Kaution und Nachforderungen. Wer vorbereitet kommt, hat es leichter. Diese Checkliste führt Sie durch die Wochen davor und den Termin selbst.

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4,6 von 5 bei Google · 9 Rezensionen Inhaber Marc Kamphausen Sitz: Schnieglinger Str. 250, Nürnberg Seit Jahrzehnten in Nürnberg
Ratgeber·Lesezeit 6 Min.·Aktualisiert Oktober 2026

Für eine reibungslose Wohnungsübergabe sollten Mieter die Wohnung vollständig geräumt und besenrein übergeben, eigene Einbauten zurückbauen, soweit nichts anderes vereinbart ist, Fotos machen, Zählerstände notieren, alle Schlüssel zurückgeben und ein Übergabeprotokoll von beiden Seiten unterschreiben lassen. Streichen müssen Sie nur bei einer wirksamen Klausel, bei unrenoviert übernommenen Wohnungen ist eine formularmäßige Pflicht ohne Ausgleich laut BGH (VIII ZR 185/14) unwirksam.

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Vier Wochen vorher: planen

  • Übergabetermin schriftlich vereinbaren mit Vermieter oder Hausverwaltung.
  • Mietvertrag lesen: Was steht zu Schönheitsreparaturen, Einbauten, Rückgabe?
  • Einzugsprotokoll heraussuchen: Welche Mängel waren schon bei Ihrem Einzug da?
  • Räumung planen: Was ziehen Sie mit um, was wird verkauft, was muss weg? Denken Sie an Keller, Dachbodenabteil, Balkon und Fahrradkeller.
  • Verträge ummelden: Strom, Gas, Internet und Rundfunk zum Auszugstermin.

Schönheitsreparaturen: müssen Sie streichen?

Nur wenn Ihr Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält. Der Bundesgerichtshof hat 2015 (VIII ZR 185/14) entschieden: Wurde die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergeben, ist eine formularmäßige Renovierungspflicht unwirksam, wenn Sie dafür keinen angemessenen Ausgleich bekommen haben. Ob Ihre Klausel hält, prüft im Zweifel ein Mieterverein. Unabhängig davon gilt: Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, etwa Löcher in Fliesen oder Brandflecken im Boden, sollten Sie vor der Übergabe klären.

Rückbau eigener Einbauten

Nach § 546 Abs. 1 BGB sind Sie verpflichtet, die Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben. Nach allgemeinem Verständnis gehört dazu, die Wohnung zu räumen und eigene Einbauten zu entfernen, soweit mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart ist. Typische Beispiele:

  • selbst eingebaute Küche oder Einbauschränke,
  • zusätzliche Lampen, Regale und Wandhalterungen,
  • selbst verlegter Teppich oder Laminat,
  • Trennwände, Hochbetten, Gardinenstangen.

Möchte der Nachmieter oder der Vermieter etwas übernehmen, halten Sie das schriftlich fest. Dann muss es nicht raus. Bei Dübellöchern in normalem Umfang wird oft unterschiedlich verfahren, fragen Sie im Zweifel vorher nach.

Eine Woche vorher: räumen und reinigen

Die Wohnung sollte am Übergabetag leer sein, auch Keller und Nebenräume. „Besenrein“ bedeutet nach dem BGH (VIII ZR 124/05), grobe Verschmutzungen zu beseitigen, eine Grundreinigung oder Fensterputzen ist damit nicht geschuldet. Details im Ratgeber Mietwohnung besenrein übergeben.

Wird die Zeit knapp, übernimmt Rümpel Franke die Räumung samt Keller, Dachbodenabteil und Balkon, demontiert Möbel und Einbauten und übergibt besenrein. Eine Endreinigung ist auf Wunsch möglich. Den Preis nennen wir vorher als schriftlichen Festpreis nach kostenloser Besichtigung. Wenn es sehr schnell gehen muss, lesen Sie unter kurzfristige Entrümpelung weiter.

Am Übergabetag: die Checkliste

  1. Fotos machen: Jeder Raum, jede Wand, Böden, Bad, Küche, Fenster, am besten mit Datum. Auch Keller und Nebenräume.
  2. Zählerstände ablesen: Strom, Gas, Wasser, Heizkostenverteiler. Zählernummern mit aufschreiben.
  3. Gemeinsam durchgehen: Raum für Raum mit Vermieter oder Hausverwaltung.
  4. Mängel konkret notieren: Was ist es, wo genau, war es schon beim Einzug da?
  5. Schlüssel zählen: Haus, Wohnung, Keller, Briefkasten, Garage. Anzahl ins Protokoll.
  6. Protokoll unterschreiben: von beiden Seiten, mit Kopie für Sie.
  7. Bankverbindung angeben: für die Rückzahlung der Kaution.
  8. Neue Anschrift hinterlassen: für die Betriebskostenabrechnung.

Ein Tipp aus der Praxis: Kommen Sie nicht allein. Eine zweite Person kann mitschreiben, fotografieren und später bestätigen, was besprochen wurde. Planen Sie außerdem genug Zeit ein und vereinbaren Sie den Termin bei Tageslicht, damit Mängel gut zu sehen sind. Wenn der Vermieter neue Mängel nennt, lassen Sie sich die Stelle zeigen und fotografieren Sie sie selbst.

Unterschreiben Sie nichts, mit dem Sie nicht einverstanden sind. Sie können Ihre abweichende Sicht im Protokoll vermerken.

Keller, Dachboden und Balkon nicht vergessen

Zur Mietsache gehören meist auch Nebenräume: ein Kellerabteil, ein Dachbodenabteil, ein Stellplatz in der Garage, manchmal ein Fahrradraum oder ein Gartenanteil. Diese Flächen werden bei der Planung gern übersehen, weil man sie selten betritt. Prüfen Sie im Mietvertrag, welche Nebenräume dazugehören, und räumen Sie sie genauso vollständig wie die Wohnung. Auch auf dem Balkon bleiben oft Blumenkästen, Erde oder ein alter Grill zurück. Hilfe für die Nebenräume bietet unser Ratgeber Keller entrümpeln.

Wenn Sie nicht selbst zur Übergabe kommen können

Manchmal ist der Umzug schon passiert und die alte Wohnung liegt weit weg. Dann kann eine Person Ihres Vertrauens die Übergabe mit schriftlicher Vollmacht übernehmen. Geben Sie ihr Mietvertrag, Einzugsprotokoll, alle Schlüssel und Ihre Bankverbindung mit. Bitten Sie sie, Fotos zu machen und Ihnen das unterschriebene Protokoll zu schicken. Klären Sie das vorher mit dem Vermieter, damit er weiß, wer kommt.

Nach der Übergabe: die Kaution

Eine feste gesetzliche Frist für die Rückzahlung gibt es nicht, der Vermieter hat eine angemessene Prüffrist. Was er abziehen darf und wie lange er einen Teil für die Nebenkosten zurückhalten kann, erklärt unser Ratgeber Mietkaution zurück nach dem Auszug.

Was bei einer Übergabe am häufigsten schiefgeht

  • Der Keller wurde vergessen und ist noch voll.
  • Einbauten wurden nicht abgesprochen und müssen kurzfristig raus.
  • Es gibt keine Fotos, und später steht Aussage gegen Aussage.
  • Ein Schlüssel fehlt, etwa für den Briefkasten.
  • Das Protokoll wurde nicht unterschrieben oder keine Kopie mitgenommen.

Wenn Sie wissen möchten, was eine Räumung vor der Übergabe kostet, schicken Sie uns einfach Fotos per WhatsApp an +49 177 620 53 60. Das hilft bei der Vorab-Einschätzung, verbindlich ist der Festpreis nach der Besichtigung. Mehr zur Wohnungsauflösung in Nürnberg.

Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Quellen: § 546 BGB, BGH, Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 185/14, BGH, Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05, abgerufen im Oktober 2026.

FAQ

Häufige Fragen

Was gehört in ein Übergabeprotokoll?

Datum, Anwesende, Zustand jedes Raums mit konkreten Mängeln, Zählerstände mit Zählernummern, Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel und die Unterschriften beider Seiten. Nehmen Sie immer eine Kopie mit.

Muss ich beim Auszug meine Einbauküche ausbauen?

Grundsätzlich müssen Sie die Wohnung nach § 546 BGB zurückgeben, und nach allgemeinem Verständnis gehören dazu auch eigene Einbauten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Übernimmt Vermieter oder Nachmieter die Küche, halten Sie das schriftlich fest.

Muss ich beim Auszug streichen?

Nur bei einer wirksamen Klausel im Mietvertrag. Bei unrenoviert übernommenen Wohnungen ist eine formularmäßige Pflicht ohne angemessenen Ausgleich laut BGH (VIII ZR 185/14) unwirksam.

Was heißt besenrein?

Laut BGH (VIII ZR 124/05) müssen grobe Verschmutzungen beseitigt sein. Eine Grundreinigung oder Fensterputzen ist damit nicht geschuldet.

Was tun, wenn die Wohnung bis zur Übergabe nicht leer wird?

Holen Sie sich früh Hilfe. Rümpel Franke räumt samt Keller und Nebenräumen, demontiert Möbel und übergibt besenrein, zum Festpreis nach kostenloser Besichtigung.

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