Umzug ins Pflegeheim: die Wohnung richtig auflösen

Der Umzug ins Pflegeheim kommt oft schneller als geplant. Für die Familie heißt das: Heimplatz, Mietvertrag und Wohnung gleichzeitig regeln. Mit der richtigen Reihenfolge wird daraus ein machbarer Plan.

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Ratgeber·Lesezeit 6 Min.·Aktualisiert Oktober 2026

Bei einem Umzug ins Pflegeheim gilt diese Reihenfolge: Heimplatz und Einzugstermin sichern, mit dem Heim klären, welche Möbel ins Zimmer dürfen, dann die Mietwohnung schriftlich kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt nach § 573c BGB rund drei Monate: Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Ein allgemeines Sonderkündigungsrecht wegen Heimeinzugs steht nicht im Gesetz, fragen Sie den Vermieter nach einem Aufhebungsvertrag. Die Räumung planen Sie nach dem Umzug und vor der Übergabe.

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Die Reihenfolge, die sich bewährt hat

  1. Heimplatz und Einzugstermin festmachen. Ohne festen Termin lässt sich nichts anderes sinnvoll planen.
  2. Mit dem Heim sprechen. Fragen Sie, wie groß das Zimmer ist, was schon drin steht und was mitgebracht werden darf.
  3. Mietwohnung kündigen. Schriftlich, mit Unterschrift, und rechtzeitig.
  4. Möbel und Erinnerungsstücke auswählen. Gemeinsam mit dem Menschen, der umzieht, soweit das möglich ist.
  5. Umzug ins Heim. Zuerst das Zimmer einrichten, damit es vom ersten Tag an vertraut wirkt.
  6. Restliche Wohnung auflösen. Familie nimmt, was sie möchte, der Rest wird verwertet oder entsorgt.
  7. Wohnung übergeben. Besenrein, mit Protokoll und allen Schlüsseln.

Kündigung der Mietwohnung: Fristen und Form

Für Mieter gilt die Frist aus § 573c Abs. 1 BGB: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Wer am 3. Werktag im März kündigt, ist also Ende Mai aus dem Vertrag. Die längeren Fristen nach fünf und acht Jahren gelten nur für den Vermieter, nicht für Sie als Mieter.

Die Kündigung muss nach § 568 Abs. 1 BGB schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder ein Anruf reichen nicht. Kann der Mieter oder die Mieterin nicht mehr selbst unterschreiben, braucht die Person, die kündigt, eine Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung mit diesem Aufgabenkreis. Bei einer Betreuung gelten besondere Regeln, die wir im Ratgeber Wohnungsauflösung durch Betreuer erklären.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Ein allgemeines Sonderkündigungsrecht für den Umzug ins Pflegeheim steht nicht im BGB. Manche Mietverträge enthalten eigene Regelungen, prüfen Sie Ihren Vertrag. In der Praxis lohnt ein Gespräch mit dem Vermieter: Viele sind zu einem Aufhebungsvertrag bereit, wenn die Wohnung schnell neu vermietet werden kann. Halten Sie eine solche Vereinbarung schriftlich fest. Im Zweifel hilft ein Mieterverein.

Was ins Pflegeheim mitdarf

Das regelt jedes Heim selbst. Häufig ist ein Pflegebett gestellt, eigene kleinere Möbel, Bilder und persönliche Dinge sind aber oft gern gesehen, weil sie das Eingewöhnen erleichtern. Klären Sie vorher mit der Einrichtung:

  • Maße des Zimmers und Lage der Fenster und Türen,
  • welche Möbel schon vorhanden sind,
  • ob eigene Elektrogeräte erlaubt sind und geprüft werden müssen,
  • ob Bilder an die Wand gehängt werden dürfen,
  • wann der Einzug stattfinden kann und wer dabei hilft.

Möbel auswählen: weniger ist mehr

Ein Pflegezimmer ist meist deutlich kleiner als die bisherige Wohnung. Bewährt hat sich, nur das mitzunehmen, was täglich genutzt wird oder viel bedeutet: der Lieblingssessel, eine kleine Kommode, Fotos, eine vertraute Decke. Messen Sie die Möbel aus und zeichnen Sie das Zimmer grob auf Papier. So vermeiden Sie, dass am Umzugstag ein Schrank nicht durch die Tür passt.

Der Rest der Wohnung

Nachdem das Zimmer im Heim eingerichtet ist, bleibt meist der größere Teil des Hausrats zurück. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Familie zu fragen, wer was behalten möchte. Gut erhaltene Möbel lassen sich manchmal verkaufen oder spenden. Was bleibt, wird geräumt.

Rümpel Franke übernimmt die Haushaltsauflösung nach dem Umzug ins Heim zum schriftlichen Festpreis nach kostenloser Besichtigung. Verwertbare Gegenstände rechnen wir an, die Wohnung übergeben wir besenrein. Den Räumungstermin stimmen wir so ab, dass er nach dem Heimeinzug und vor der Wohnungsübergabe liegt. Termine sind oft innerhalb weniger Tage nach der Besichtigung möglich. Mehr dazu unter Seniorenumzug und Haushaltsauflösung und auf unserer Seite für Senioren und ihre Familien.

Zeitplan zum Abhaken

WannWas
sobald der Heimplatz feststehtZimmer ansehen, Möbelfrage klären
bis zum 3. Werktag eines MonatsMietwohnung schriftlich kündigen oder Aufhebung vereinbaren
einige Wochen vor dem EinzugBesichtigung für die Räumung vereinbaren
EinzugstagZimmer einrichten, Lieblingsstücke zuerst
nach dem EinzugFamilie wählt aus, danach Räumung der Wohnung
vor MietendeÜbergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsseln

Post, Anschrift und laufende Verträge

Neben dem Mietvertrag laufen meist weitere Verträge über die Wohnung: Strom, Gas, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitung, Hausratversicherung. Notieren Sie, welche davon zum Auszug gekündigt oder umgemeldet werden müssen, und behalten Sie den Strom bis nach der Räumung, damit in der Wohnung gearbeitet werden kann.

Denken Sie auch an die Post. Mit einem Nachsendeauftrag kommen Briefe an die neue Anschrift im Heim oder an die Person, die sich um die Angelegenheiten kümmert. Banken, Krankenkasse, Pflegekasse und Rentenversicherung sollten die neue Adresse kennen. Und die Ummeldung beim Einwohneramt gehört ebenfalls auf die Liste.

Wer mehrere Geschwister hat, verteilt die Aufgaben am besten früh: eine Person für Heim und Pflege, eine für Verträge und Post, eine für die Wohnung. Das entlastet alle und vermeidet doppelte Wege.

Gefühle nicht vergessen

Für den Menschen, der umzieht, ist die Auflösung der eigenen Wohnung ein tiefer Einschnitt. Nehmen Sie sich Zeit für Gespräche, lassen Sie ihn oder sie mitentscheiden, wo es geht, und vermeiden Sie, dass die Räumung vor den eigenen Augen stattfindet, wenn das belastet. Viele Familien machen ein paar Fotos der Wohnung als Erinnerung, bevor ausgeräumt wird.

Für die Übergabe hilft unser Ratgeber Wohnungsübergabe Checkliste. Für eine erste Einschätzung erreichen Sie uns unter 0911 95340415 oder per WhatsApp mit ein paar Fotos.

Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Quellen: § 573c BGB, § 568 BGB, abgerufen im Oktober 2026.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt beim Umzug ins Pflegeheim?

Es gilt die normale Frist für Mieter aus § 573c BGB: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats, also rund drei Monate. Die längeren Fristen nach fünf und acht Jahren gelten nur für Vermieter.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht wegen Pflegeheim?

Ein allgemeines gesetzliches Sonderkündigungsrecht für den Heimeinzug gibt es im BGB nicht. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und fragen Sie den Vermieter nach einem Aufhebungsvertrag. Im Zweifel berät ein Mieterverein.

Wer darf die Wohnung kündigen, wenn meine Mutter nicht mehr unterschreiben kann?

Eine Person mit entsprechender Vollmacht oder eine rechtliche Betreuerin mit diesem Aufgabenkreis. Betreuer brauchen für die Kündigung von Wohnraum nach § 1833 BGB die Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Welche Möbel darf man ins Pflegeheim mitnehmen?

Das regelt jede Einrichtung selbst. Oft sind kleinere eigene Möbel, Bilder und persönliche Dinge möglich. Fragen Sie vorher nach Zimmermaßen, vorhandener Ausstattung und Regeln für Elektrogeräte.

Wann sollte die Wohnung geräumt werden?

Am besten nach dem Einzug ins Heim und vor dem Ende des Mietvertrags. So kann das Zimmer zuerst in Ruhe eingerichtet werden. Rümpel Franke stimmt den Räumungstermin entsprechend ab.

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